Landstraßenplakat März 2025

Landstraßenplakat Januar 2025

"Abstand"

Immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
teilen sich heute den verfügbaren Platz im Verkehrsraum. Daher ist es besonders
wichtig, aufeinander achtzugeben und sich an die Regeln zu halten, damit niemand
gefährdet und das Unfallrisiko minimiert wird. Mit der Einführung der letzten Novelle
der StVO sind eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft getreten. Die wichtigsten Regeln
stellt die Landesverkehrswacht Bayern vor:


Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und
Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts
mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter. Bleiben Sie beim Überholvorgang
im Zweifel hinter dem Fahrrad und überholen Sie erst dann, wenn dies mit ausreichendem
Seitenabstand möglich ist.


Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim
Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit
geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die
Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.


Vorsicht beim Ein- und Aussteigen
Schwere Verkehrsunfälle können auch bei 0 km/h passieren. Wer beim Aussteigen aus dem
Auto den Schulterblick sowie den Blick in den Außenspiegel vergisst, riskiert einen „Dooring
Unfall“, also eine Kollision von Rad Fahrenden mit einer geöffneten Tür. Achten Sie daher
beim Ein- und Aussteigen stets darauf, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet
werden.


Die Landesverkehrswacht Bayern wirbt für ein freiwilliges Tragen eines Fahrradhelmes:
Die Landesverkehrswacht versteht sich als Botschafterin für die Förderung des freiwilligen
Tragens von Radhelmen. Ein Fahrradhelm kann die Wahrscheinlichkeit für schwere
Kopfverletzungen bei einem Sturz um bis zu 70 Prozent reduzieren. Deswegen wird
unabhängig von der Altersgruppe für das Tragen eines Fahrradhelms geworben. Erwachsene
werden zudem an ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern erinnert.

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